Deutschland

Fast neun Jahre Haft wegen Betrugs mit Corona-Tests in Berlin

In Berlin wurde der Besitzer einer Spätverkaufsstelle zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil er unrechtmäßig erfundene Corona-Tests abgerechnet und dafür Geld kassiert hatte. Der Schaden in diesem Fall beläuft sich auf rund 9,7 Millionen Euro.
Fast neun Jahre Haft wegen Betrugs mit Corona-Tests in Berlin

In Berlin ist ein ehemaliger Betreiber von mehreren Corona-Testzentren zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, berichtet die dpa.

Der Mann soll rund 9,7 Millionen Euro zu Unrecht gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin abgerechnet und dafür Geld erhalten haben, wie das Landgericht der Hauptstadt am Montag feststellte.

Dem Angeklagten sei es darum gegangen, "so viel Geld wie möglich zu kassieren", sagte der Vorsitzende Richter Carsten Schwanitz. Der Mann habe sich "besonders verwerflich" verhalten.

Der damalige Spätverkaufs-Betreiber wurde des besonders schweren Betrugs in 67 Fällen schuldig gesprochen. Gegen seine mitangeklagte Schwester im Alter von 45 Jahren erging wegen Beihilfe in 17 Fällen eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung.

Das Gericht ordnete zudem die Einziehung des erlangten Geldes an. In die gegen den 47-Jährigen nun verhängte Strafe wurde eine bereits frühere Verurteilung zu drei Jahren und acht Monaten wegen Vergewaltigung und Körperverletzung einbezogen.

In dem für die Hauptstadt bisher größten Strafverfahren wegen des Verdachts auf Betrug bei der Abrechnung von Corona-Bürgertests geht es um Taten zwischen Mai und Oktober 2021. Der Schwindel sei über 18 Testzentren gelaufen, so Richter Schwanitz nach dem sieben Monate dauernden Prozess.

Potenzieller Schaden von mindestens 243 Millionen Euro

Der 47-Jährige habe Tests abgerechnet, die gar nicht oder nicht in dem reklamierten Umfang durchgeführt worden wären. Mehr als sechs Millionen Euro habe der Mann in die Türkei weitergeleitet – auf Konten seines Vaters, so der Richter.

Wegen der pandemischen Notlage habe der Staat schnell und unbürokratisch handeln wollen, sagte der Vorsitzende weiter. Der Spätverkaufs-Betreiber habe wohl mitbekommen, dass es damals "faktisch keine Kontrollen gab". Das habe er ausgenutzt, um in die eigene Tasche zu wirtschaften. Der Angeklagte habe fiktive Personalien und Strohleute eingesetzt sowie Geldflüsse verschleiert. Das Gericht gehe von einer "hohen Sozialschädlichkeit" aus.

In 11 der 18 Testzentren, die der Angeklagte in verschiedenen Stadtteilen angemeldet hatte, sei nicht ein einziger Test erfolgt, so das Gericht. Die Tests, die er abrechnete, hätten "grob über jeder Realität" gelegen. So habe er einmal für eine Teststelle fast 65.000 Abstriche pro Monat geltend gemacht – "das wären knapp zwei Abstriche pro Minute gewesen". Insgesamt hätten dem Mann nur knapp 64.000 Euro zugestanden.

Immer wieder nutzten Kriminelle die Corona-Pandemie und versuchten mitzuverdienen. In der Hauptstadt sind nach Angaben der Polizei inzwischen rund 13.500 Betrugsverfahren im Zusammenhang mit Testzentren oder Corona-Hilfszahlungen eingeleitet worden. Das Landeskriminalamt (LKA) geht von einem potenziellen Schaden von insgesamt mindestens 243 Millionen Euro aus.

Der Berliner Staatsanwaltschaft sind bislang nach eigenen Angaben mehr als 880 Verfahren zu Betrügereien mit Hilfszahlungen oder Testzentren auf den Tisch bekommen. In 649 Fällen sei es bislang zu Geldstrafen gekommen, in etwa 30 Fällen seien Haftstrafen verhängt worden, so eine Sprecherin der Behörde.

Die beiden nun verurteilten Geschwister waren Ende März 2022 bei Durchsuchungen von Wohnungen und Teststationen in Berlin festgenommen worden. Der Geschäftsmann sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Frau, die Konten für den Schwindel zur Verfügung gestellt haben soll, befand sich drei Monate in Haft.

Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtstrafe von zehn Jahren und drei Monaten gegen den 47-Jährigen beantragt. Der Verteidiger des Mannes plädierte auf maximal sieben Jahre Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr zum ThemaWegen "falscher Maskenatteste": Diplompsychologin zu hoher Geldstrafe verurteilt

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.