
Seit 100 Jahren überfällig: AfD will Kirchen-Staatsleistungen bundesweit abschaffen

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgelegt. Der Entwurf enthält unter anderem eine Festlegung eines einheitlichen Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der Staatsleistungen und Ablösebeträge. Vorgesehen ist dazu auch die Einrichtung einer Bund-Länder-Koordinierungsstelle.
Die meisten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803. Damals wurden zahlreiche Kirchengüter enteignet und verstaatlicht. Staatsleistungen sind vergleichbar mit Pacht- und Mietzahlungen. Während die Hauptenteignungen 1803 stattfanden, sind die Wurzeln oft in den religiösen Konflikten früherer Jahrhunderte, wie dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) und dem damit verbundenen Bildersturm, zu suchen, in denen Kirchengut zerstört oder konfisziert wurde. Die Zahlungen im 19. Jahrhundert waren die "Quittung" für diese Enteignungen.

Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestimmte, dass die Staatsleistungen durch Landesgesetze "abgelöst" werden sollen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen. Das Grundgesetz übernahm 1949 in Artikel 140 diese Verpflichtung. Die Zahlungen an die beiden Kirchen belaufen sich jährlich laut AfD-Abgeordneten auf rund 657 Millionen Euro.
Die Leistungen würden aufgrund historischer Rechtstitel aus vorkonstitutioneller Zeit erbracht und beruhten nicht auf nachkonstitutionellen vertraglichen Vereinbarungen, argumentiert die AfD in der Präambel. "Sie stehen im Spannungsverhältnis zur staatlichen Neutralität und zur modernen Ausgestaltung der Religionsfreiheit." Die Entflechtung der finanziellen Beziehungen von Staat und Kirche sei trotz ausdrücklichem und unbedingtem Verfassungsauftrag bis heute nicht vorgenommen worden. Dem trage der Gesetzentwurf Rechnung.
Die Ampel-Regierung hatte sich eine solche Ablösung vorgenommen, das Vorhaben scheiterte allerdings an den Landesregierungen. Nun will die AfD offenbar durch die Einrichtung einer Bund-Länder-Koordinierungsstelle diese Problematik angehen. Ihr im Jahr 2020 vorgebrachter Gesetzentwurf wurde damals abgelehnt.
Die Abnabelung der Kirchen von den Staatsleistungen ist eine der Grundsatzforderungen der AfD. So enthält das am Wochenende beschlossene AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt ebenfalls die Forderung, die Staatsleistungen abzulösen.
Das Programm formuliert eine Frontstellung unter anderem gegen die evangelischen und katholischen Kirchen, die als "Kirchensteuerkirchen" betitelt werden. Die AfD in Sachsen-Anhalt wirft der evangelischen und katholischen Kirche einseitige "linke" Positionierungen vor. Sie will die Kirchen disziplinieren, indem sie die Staatsleistungen künftig an Bedingungen knüpfen will.
"Klimadoktrin statt Kirchenmusik"
In dem Programm heißt es: "Da die Kirchensteuerkirchen das nicht mehr vermitteln und sich vielfach vom christlichen Auftrag entfernt haben und vor allem gesellschaftspolitisch aktiv sind, können sie keine Sonderstellung durch Kirchensteuereinzug und Staatsleistungen beanspruchen." Jedes Jahr zahlt das Land Sachsen-Anhalt den Kirchen über 40 Millionen Euro Steuergeld.
Dieses sei aber nicht als Frontstellung gegen den christlichen Glauben zu verstehen, versichert die Partei. Im Gegenteil, erst wenn die Kirchen unabhängig von staatlichen Geldzahlungen seien, könnten sie ihre positive Wirkung entfalten, so das Programm. Was die AfD den Kirchen und ihren Institutionen vorwirft, macht der Landesverband am Beispiel der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt e.V. deutlich. Diesem soll die jährliche Subvention durch das Land Sachsen-Anhalt in Höhe von 70.000 Euro gestrichen werden.
Statt kirchlicher Angelegenheiten von theologischen Themen bis hin zu Kirchenmusik widme sich die Akademie "politischer Agitation im Sinne der Altparteien: Klimadoktrin, Genderismus und Regenbogenkult sowie sozial-ökologische Transformation und Masseneinwanderung". Kritik daran werde als "Gefahr für die Demokratie" angeprangert und vom Tisch gewischt – "dergleichen darf nicht mit Steuergeld gefördert werden".
Auch eine grundlegende Reform der Staatsleistungen an die Kirchen wird angestrebt. Laut Parteiprogramm sollten bei gleichbleibendem Gesamtvolumen die Staatsleistungen allen christlichen Kirchen proportional zu ihrer Mitgliederzahl zugutekommen.
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