Erdoğan zum Mekka-Abkommen: "Gegenseitige Beistandspflicht wie in NATO-Artikel 5"
Der am 7. August 2026 im saudischen Mekka unterzeichnete Verteidigungspakt sei aber nicht auf die drei Gründungsmitglieder beschränkt, so Erdoğan weiter. Zwar richte sich das Abkommen derzeit gegen "die zwei im Nahen Osten einzigen außerhalb ihrer Grenzen aktiven Länder, Israel und Iran", es stünde aber jedem weiteren Land der Region offen, "sich jederzeit diesen drei Ländern anzuschließen".
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